Ab dem 28. Mai werden Reisen aus touristischem Anlass in das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt für Touristen aus dem Inland wieder möglich sein. Das gilt auch für die touristische Beherbergung in Hotels, Pensionen und anderen Unterkünften, für Zelt- und Campingplätze und Wohnmobilstellplätze, Ferienhäuser,
Ferienhausparks und Ferienwohnungen.
Eine Reihe von Beschränkungen für Bildungs-, Kultur-, Freizeit-, Spiel- und Vergnügungseinrichtungen werden ebenfalls ab 28. Mai gelockert. Vorführungen in Theatern (einschließlich Musiktheater) und Filmtheatern (Kinos) sowie Angebote in soziokulturellen Zentren und Bürgerhäusern sowie in Literaturhäusern sind als organisierte Veranstaltungen wieder gestattet.
Außerdem wird es – unter Einhaltung von Hygienevorschriften sowie bei Führen von Teilnehmerlisten zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen – zudem wieder möglich sein, Fachveranstaltungen, Tagungen und
Fachkongresse auszurichten. Somit können auch wieder Mitglieder- und Delegiertenversammlungen und andere Gremienberatungen, interne und öffentliche Veranstaltungen von Vereinen, Organisationen und Parteien sowie kirchliche oder standesamtliche Trauungen und professionell organisierte Hochzeitsfeiern, Beisetzungen und
Trauerfeiern durchgeführt werden. Die Teilnehmerzahl wird zunächst auf maximal 100 Personen begrenzt.